SOLARREGION BERLIN-BRANDENBURG

Neuansiedlung und Expansion

Die Produktion von aleo solar in Prenzlau
Bildquelle: aleo solar

Für Neuansiedlungen oder auch die Errichtung neuer Zweigstellen und Produktionsstätten in der Hauptstadtregion bieten die Länder Berlin und Brandenburg attraktive Wirtschaftsförderungen an, um die Industrie der Region zu stärken. Neben der Investitionszulage gibt es Fördermittel von Bund und Ländern, die im Rahmen des Programms „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) zur Verfügung gestellt werden.

Fördernavigator Hauptstadtregion

Hier erhalten Sie eine Übersicht über Wirtschaftsförderung in Berlin:

www.berlin.de: Auf der Seite des Landes Berlin wurden alle Wirtschaftsförderprogramme für Sie zusammengestellt.

www.ibb.de: Auf den Seiten der Investitionsbank Berlin finden Sie die Förderfibel.


Hier erhalten Sie eine Übersicht über Wirtschaftsförderung in Brandenburg:

www.mwe.brandenburg.de: Auf der Seite des Wirtschaftsministeriums Brandenburg wurden alle Wirtschaftsförderprogramme und Ansprechpartner für Sie zusammengestellt. 

www.ilb.de: Die Investitionsbank des Landes Brandenburg unterstützt Unternehmen und Existenzgründer. Mehr erfahren Sie in der Broschüre über Wirtschaftsförderung in Brandenburg.
 
 

Investitionszulagen

Durch das Investitionszulagengesetz 2010  sollen Erstinvestitionsvorhaben in bestimmten Regionen Deutschlands, darunter auch Berlin-Brandenburg, gefördert werden. Zu den begünstigten Investitionen zählen die Anschaffung und Herstellung neuer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie der Kauf bzw. die Herstellung neuer Gebäude, wenn sie von einem begünstigten Betrieb genutzt werden und der Produktion oben genannter Güter dienen. Der Antrag für diese Zulage ist rückwirkend am Jahresende dem Finanzamt zusammen mit den Originalbelegen und einer KMU-Erklärung vorzulegen und die Höhe des Zuschusses kann maximal 25 Prozent des Anschaffungswertes betragen.
Die Zulage wird aus den Einnahmen an Einkommenssteuer oder Körperschaftssteuer ausgezahlt.

Durch das Investitionszulagengesetz 2010 sollen Bei Beginn des Vorhabens beträgt der Fördersatz

o    2010 grundsätzlich 10%, bei Ausrüstungsinvestitionen von KMU 20%
o    2011 grundsätzlich 7,5%, bei Ausrüstungsinvestitionen von KMU 15%
o    2012 grundsätzlich 5%, bei Ausrüstungsinvestitionen von KMU 10%
o    2013 grundsätzlich 2,5%, bei Ausrüstungsinvestitionen von KMU 5%

der Anschaffungs- und Herstellungskosten.

 
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Durch das GRW-Programm werden insbesondere Investitionen und Personalausgaben in bestimmten Gebieten Deutschlands gefördert. Es wird teilweise von Bund und Land finanziert, daher ist es jedem Bundesland möglich, die Förderung bis zu einem gewissen Grad anzupassen. Die Mittelvergabe gilt für Neuansiedlungen sowie Erweiterungen. Stellen, welche die Ansiedlung unterstützen, wie beispielsweise Berlin Partner und die ZukunftsAgentur Brandenburg, geben bei diesem Verfahren Hilfestellung, da die Hausbank ihr Urteil über das Vorhaben abgeben muss. Die Förderung wird als lohnkostenbezogener oder sachkapitalbezogener Zuschuss gewährt.

Weitere Informationen über Wirtschaftsförderung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie www.bmwi.de.